Mieterstrom

Strom vom eigenen Dach für BewohnerInnen nutzbar machen

Die Vorteile von Solarstrom liegen auf der Hand: ein wertvoller Beitrag zum Klimaschutz, Kostensenkung durch Eigenverbrauch und einfache Umsetzung.

Bisher profitieren jedoch hauptsächlich EigenheimbesitzerInnen von diesen Vorteilen, BewohnerInnen von Mehrfamilienhäusern bleiben außen vor. Dies ist nicht nur eine Benachteiligung, sondern führt dazu, dass das Potential vieler Dachflächen ungenutzt bleibt.

Da Mieterstrom ein wichtiger Baustein für die Energiewende ist, liegt uns dieses Thema am Herzen. Wir wollen bei uns in der Region Mieterstromprojekte ermöglichen. Dies setzen wir mit unserem Partner Hohenacker Solar um. Hohenacker Solar, mit Sitz bei Heidelberg, ist fest in Baden-Württemberg verwurzelt, bringt viel Expertise und Erfahrung mit und ist auch kleinen Projekten gegenüber aufgeschlossen.

Mieterstrom mit Regionah Energie und Hohenacker Solar

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  • Unternehmen in Süddeutschland verwurzelt und in der Region aktiv
  • Beitrag zum Klimaschutz
  • Wertsteigerung der Immobilie

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Wie funktioniert Mieterstrom?

Eine Photovoltaikanlage auf dem Dach liefert Solarstrom, der den Bewohnern des Hauses zur Verfügung steht. Nicht genutzter Strom wird ins Netz eingespeist. Strom, der im Haus benötigt wird, aber nicht durch die PV-Anlage gedeckt werden kann, wird vom Stromversorger geliefert. Die Bewohner haben dabei nur einen Stromliefervertrag für den gesamten Strombedarf.

Warum ist Mieterstrom so viel komplexer als der Eigenverbrauch im Einfamilienhaus? 

Bedingt durch die notwendigen Abrechnungen, Rechnungsstellungen und vertragliche Abwicklung mit den Mieterstromkunden ist Mieterstrom leider deutlich komplexer, als wenn Betreiber und Verbraucher dieselbe Person sind.

Für HauseigentümerInnen oder Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) ergeben sich durch Mieterstrom zahlreiche Vorteile:

  • Steigerung der Attraktivität der Wohnungen durch geringere Stromkosten.
  • Modernisierung der Haustechnik, Wertsteigerung der Immobilie.
  • Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz.
  • (Pacht-) Einnahmen
  • Bei Neubauten: PV-Anlage kann Beitrag für den Erhalt der KfW-Förderung sein.
  • Tiefgaragenstellplätze können bei Neubauten ohne große Mehrkosten zum Laden von E-Autos vorbereitet werden.

Auch die BewohnerInnen profitieren von zahlreichen Vorteilen:

  • Günstiger Stromtarif
  • Langfristige Preissicherheit.
  • Regionaler Ökostrom vom eigenen Dach.
  • Wichtiger Beitrag zum Klimaschutz und zur Energiewende.
  • Nur einen Stromliefervertrag für PV- und Reststrom.
  • Stromanbieter kann weiterhin frei gewählt werden. Es besteht kein Zwang zum Mieterstrom.
  • Keine Umbaumaßnahmen in der eigenen Wohnung.

Folgende Rechnung zeigt den Vorteil der Stromkosteneinsparung auf:

Als Beispiel gehen wir von einem Bestandsgebäude mit fünf Parteien aus, auf dessen Dach eine Anlage mit 30 kWp installiert ist. Hier ergibt sich ein Preis für den Direktstrom von 17,85 Ct/kWh (Produktionskosten inkl. 19 % Mehrwertsteuer)

Mit der Annahme, dass 25% des Strombedarfs im Haus durch die PV-Anlage gedeckt werden können (Direktstrom) und 75% aus dem Netz bezogen werden (Reststrom), ergibt sich bei einem Preis von 34,50 Ct/kWh für den Reststrom ein Mischpreis von 30,19 Ct/kWh. Der Reststrom ist teurer, da dieser neben höheren Beschaffungskosten Netzentgelte und Stromsteuer enthält.

Bei einem beispielhaften Haushaltsstromverbrauch von 4000 kWh im Jahr entstehen also beim Mieterstrom 1.208 € jährliche Stromkosten und beim Bezug von Ökostrom der Regionah Energie (34,50 Ct/kWh) sind es 1.380 € im Jahr. Die Ersparnis bei den Stromkosten beträgt also 172 € jährlich.

Bei Anlagen für Bestandsgebäude können die Produktionskosten je nach erforderlichem Aufwand für die Modernisierung der Elektrik höher liegen. Aber auch hier sind immer noch attraktive Stromtarife für Mieterstrom realistisch.

In der Planungsphase wird zuerst die grundsätzliche Machbarkeit überprüft und eine Grobplanung der PV-Anlage durchgeführt. Nach dem Vertragsabschluss mit dem Hauseigentümer erfolgt die Überprüfung der Elektrik und eine detaillierte Anlagenplanung. Zudem wird das Messkonzept erstellt.

Dann geht es an die Umsetzung: Es werden Stromlieferverträge mit den BewohnerInnen abgeschlossen. Der Hausanschluss wird umgemeldet und zusätzliche Zähler zur Umsetzung des Messkonzepts installiert. Es erfolgt die Installation der PV-Anlage und alle bestehenden Stromlieferverträge werden umgemeldet.

Im Betrieb ist die Hauptaufgabe das Kundenmanagement: Ablesen der Zählerstände, Rechnungsstellung und Zahlungsabwicklung. Aber auch die Vertragsverwaltung spielt eine große Rolle (weitere Stromlieferverträge können abgeschlossen werden, oder BewohnerInnen kündigen bei Mieterwechsel ihren Stromliefervertrag.) Zudem muss regelmäßig die Meldung von Steuern und Abgaben erfolgen. Ein weiteres Thema ist der technische Betrieb der Anlage.

 

Verschiedene Mieterstrom-Modelle

Für die Umsetzung eines Mieterstromprojektes gibt es drei verschiedene Möglichkeiten. Zentral ist dabei, welche Rolle die HauseigentümerInnen übernehmen möchten und welche Aufgaben extern übernommen werden sollen. Folgende Tabelle gibt einen Überblick:

Mieterstrom Modelle

Es wird ein Dachnutzungsvertrag zwischen Hohenacker Solar und dem Hauseigentümer geschlossen.

Hohenacker Solar ist der Anlageneigentümer, Betreiber und auch Stromlieferant und liefert den Direkt- und den Reststrom an die Mieter.

Hohenacker Solar bezieht den Reststrom von der Regionah Energie und speist den Überschussstrom ein.

In dieser Variante sind die HauseigentümerInnen auch EigentümerInnen der PV-Anlage und verpachten diese an Hohenacker Solar.

Hohenacker Solar ist Anlagenbetreiber und liefert Direkt- und Reststrom an die Mieter.

Hohenacker Solar bezieht den Reststrom von der Regionah Energie und speist den Überschussstrom ins Netz ein.

Hohenacker Solar unterstützt bei der Planung und Umsetzung der PV-Anlage.

In dieser Variante liefern HauseigentümerInnen als AnlagenbetreiberInnen den Direktstrom an Hohenacker Solar und speisen den Überschussstrom ins Netz ein.

Hohenacker Solar bezieht den Reststrom von der Regionah Energie und beliefert die Bewohner mit Mieterstrom.

Hohenacker Solar unterstützt in allen Prozessen bei der Planung, Umsetzung und im Betrieb der PV-Anlage.

Die möglichen Modelle und Aufgabenverteilung im Überblick

Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Aufgabenverteilung in einem Mieterstromprojekt abhängig von der Umsetzungsvariante. Der komplexe Teil der Stromlieferung wird von Hohenacker Solar übernommen.

Mieterstrom-Aufgaben

Bauträger und WEG

Im Falle von Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es nicht nur einen, sondern mehrere Hauseigentümer. Dies macht den Entscheidungsprozess komplexer, da je nach Situation ein Beschluss mit einer Mehrheit von 75% (wenn das Projekt als Modernisierung eingestuft wird) oder sogar ein einstimmiger Beschluss der WEG benötigt wird (wenn das Projekt als bauliche Änderung gilt).

Da eine WEG nur teilrechtsfähig ist, kann diese nicht selbst BetreiberIn einer PV-Anlage werden. Ein Pachtvertrag ist hier die einzige Möglichkeit. Möchte die WEG, oder ein Teil davon, selbst in eine Anlage investieren (Variante 2, 3 und 4), muss eine GbR gegründet werden, die das Dach zur Nutzung von der WEG pachtet. Die GbR kann dann alle Bewohner mit Strom versorgen.

Alternativ kann das Dach direkt an Hohenacker Solar verpachtet werden.

Bei Neubauten kann das Mieterstromprojekt direkt Teil der Hausplanungen sein. Dies hat zahlreiche Vorteile, insbesondere kann die Zählertechnik und das Messkonzept direkt berücksichtigt werden. Die Projektkosten sind hier meist geringer als im Bestand und entsprechend ist der Mieterstromtarif für die Bewohner günstiger.

Außerdem lässt sich durch Mieterstrom die in Baden-Württemberg geltende PV-Pflicht umsetzen. Denn wer nach dem 1. Mai 2022 eine Baugenehmigung für ein neues Wohngebäude beantragt, muss auf dem Dach eine Photovoltaikanlage installieren lassen. Ab Januar 2023 greift diese Pflicht auch bei allen grundlegenden Dachsanierungen.

Ein weiterer Vorteil des Neubaus ist die frühe Einbindung der Bewohner: Die Erfahrung zeigt, dass es im Neubau deutlich einfacher ist, möglichst viele Bewohner davon zu überzeugen Mieterstrom, und damit den Strom vom eigenen Dach zu beziehen.

Speziell Bauträger haben mit der Umsetzung von Mieterstrom die Möglichkeit die Voraussetzungen für die Förderung durch die KfW zu erfüllen. So kann beispielsweise im Wohnungskaufvertrag bereits geregelt werden, dass das Dach zur Nutzung mit Photovoltaik verpachtet wird. Die neuen Eigentümer profitieren von einem nicht unerheblichen Kredit-Tilgungszuschuss durch die KfW und der Möglichkeit günstigen Strom vom eigenen Dach zu beziehen. Für die Bewilligung des Kredits ist es dabei unwichtig, wer in die PV-Anlage investiert.

Ein weiterer Vorteil: auch bisher wurde zur Erfüllung der KfW-Förderrichtlinien oft eine kleine Photovoltaikanlage installiert, für die extra eine GbR gegründet werden musste. Dieser aufwändige Schritt entfällt dann (bei Variante 1).