Mieterstrom
Strom vom eigenen Dach für Mieter nutzbar machen
Die Vorteile von Solarstrom liegen auf der Hand: ein wertvoller Beitrag zum Klimaschutz, Kostensenkung durch Eigenverbrauch und einfache Umsetzung.
Bisher profitieren jedoch hauptsächlich EigenheimbesitzerInnen von diesen Vorteilen, MieterInnen bleiben außen vor. Dies ist nicht nur eine Benachteiligung für die Mieter, sondern führt dazu, dass das Potential vieler Dachflächen ungenutzt bleibt.
Da Mieterstrom ein wichtiger Baustein für die Energiewende ist, liegt uns dieses Thema am Herzen. Wir wollen bei uns in der Region Mieterstromprojekte ermöglichen. Dies setzen wir mit unserem Partner Hohenacker Solar um. Hohenacker Solar, mit Sitz bei Heidelberg, ist fest in Baden-Württemberg verwurzelt, bringt viel Expertise und Erfahrung mit und ist auch kleinen Projekten gegenüber aufgeschlossen.
Mieterstrom mit Regionah Energie und Hohenacker Solar
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Wie funktioniert Mieterstrom?
Eine Photovoltaikanlage auf dem Dach liefert Solarstrom, der den Bewohnern des Hauses zur Verfügung steht. Nicht genutzter Strom wird ins Netz eingespeist. Strom, der im Haus benötigt wird, aber nicht durch die PV-Anlage gedeckt werden kann, wird vom Stromversorger geliefert. Die Bewohner haben dabei nur einen Stromliefervertrag für den gesamten Strombedarf.
Warum ist Mieterstrom so viel komplexer als der Eigenverbrauch im Einfamilienhaus?
Bedingt durch die notwendigen Abrechnungen, Rechnungsstellungen und vertragliche Abwicklung mit den Mieterstromkunden ist Mieterstrom leider deutlich komplexer, als wenn Betreiber und Verbraucher dieselbe Person sind.
Für die HauseigentümerInnen oder aber die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ergeben sich durch Mieterstrom zahlreiche Vorteile:
- Durch die Einsparung von Stromkosten werden die Wohnungen attraktiver. Dies führt zu einer höheren Mieterbindung.
- Durch die Modernisierung der Haustechnik steigt der Wert der Immobilie.
- Es wird ein Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz geleistet.
- HauseigentümerInnen profitieren von zusätzlichen Einnahmen zum Beispiel durch Verpachten des Dachs, die PV-Anlage oder durch Verkauf des PV-Stroms (abhängig vom gewählten Modell).
- Bei Neubauten kann die PV-Anlage ein Beitrag für den Erhalt der KfW-Förderung sein. Zudem können Tiefgaragenstellplätze ohne große Mehrkosten zum Laden von E-Autos vorbereitet werden.
- Steht ein Austausch der Heizungsanlage an, gilt für Bestandsgebäude in Baden-Württemberg laut dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz die Pflicht, 15% der Wärme durch erneuerbare Energien zu decken. Diese Pflicht kann durch eine PV-Anlage erfüllt werden.
Insbesondere im Zusammenhang mit der Elektromobilität ergeben sich durch die günstige Stromversorgung weitere Vorteile durch ein Mieterstromprojekt.
Zusätzlich ist eine Optimierung von steuerbaren Lasten wie beispielsweise Warmwassererzeugung, Wärmepumpe, Laden des E-Autos oder Klimaanlage möglich. Dadurch wird der Anteil des Direktstroms im Mieterstrommix erhöht und somit die Kosten reduziert.
Auch die MieterInnen profitieren von zahlreichen Vorteilen:
- Sie profitieren von einem günstigen Stromtarif und einer langfristigen Preissicherheit.
- Durch den regionalen Ökostrom vom eigenen Dach leisten sie einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur Energiewende.
- Sie haben nur einen Stromliefervertrag für den PV- und den Reststrom. Zudem können sie weiterhin ihren Stromanbieter frei wählen. Es besteht kein Zwang zum Mieterstrom.
- Es sind keine Umbaumaßnahmen in der eigenen Wohnung notwendig.
Folgende Rechnung zeigt den Vorteil der Stromkosteneinsparung auf:
Als Beispiel gehen wir von einem Bestandsgebäude mit fünf Parteien aus, auf dessen Dach eine Anlage mit 30 kWp installiert ist. Hier ergibt sich ein Preis für den Direktstrom von 17,85 Ct/kWh (Produktionskosten inkl. 19 % Mehrwertsteuer)
Mit der Annahme, dass 25% des Strombedarfs im Haus durch die PV-Anlage gedeckt werden können (Direktstrom) und 75% aus dem Netz bezogen werden (Reststrom), ergibt sich bei einem Preis von 39,92 Ct/kWh für den Reststrom ein Mischpreis von 34,40 Ct/kWh. Der Reststrom ist teurer, da dieser neben höheren Beschaffungskosten Netzentgelte und Stromsteuer enthält.
Bei einem beispielhaften Haushaltsstromverbrauch von 4000 kWh im Jahr entstehen also beim Mieterstrom 1.376 € jährliche Stromkosten und beim Bezug von Ökostrom der Regionah Energie (39,92 Ct/kWh) sind es 1.597 € im Jahr. Die Ersparnis bei den Stromkosten beträgt also 221 € jährlich.
Bei Anlagen für Bestandsgebäude können die Produktionskosten je nach erforderlichem Aufwand für die Modernisierung der Elektrik höher liegen. Aber auch hier sind immer noch attraktive Stromtarife für Mieterstrom realistisch.
In der Planungsphase wird zuerst die grundsätzliche Machbarkeit überprüft und eine Grobplanung der PV-Anlage durchgeführt. Nach dem Vertragsabschluss mit dem Hauseigentümer erfolgt die Überprüfung der Elektrik und eine detaillierte Anlagenplanung. Zudem wird das Messkonzept erstellt.
Dann geht es an die Umsetzung: Es werden Stromlieferverträge mit den BewohnerInnen abgeschlossen. Der Hausanschluss wird umgemeldet und zusätzliche Zähler zur Umsetzung des Messkonzepts installiert. Es erfolgt die Installation der PV-Anlage und alle bestehenden Stromlieferverträge werden umgemeldet.
Im Betrieb ist die Hauptaufgabe das Kundenmanagement: Ablesen der Zählerstände, Rechnungsstellung und Zahlungsabwicklung. Aber auch die Vertragsverwaltung spielt eine große Rolle (weitere Stromlieferverträge können abgeschlossen werden, oder BewohnerInnen kündigen bei Mieterwechsel ihren Stromliefervertrag.) Zudem muss regelmäßig die Meldung von EEG-Umlage, Steuern und Abgaben erfolgen. Ein weiteres Thema ist der technische Betrieb der Anlage.
Verschiedene Mieterstrom-Modelle
Für die Umsetzung eines Mieterstromprojektes gibt es vier verschiedene Möglichkeiten. Zentral ist dabei, welche Rolle die HauseigentümerInnen übernehmen möchten und welche Aufgaben extern übernommen werden sollen. Folgende Tabelle gibt einen Überblick:

Es wird ein Dachnutzungsvertrag zwischen Hohenacker Solar und dem Hauseigentümer geschlossen.
Hohenacker Solar ist der Anlageneigentümer, Betreiber und auch Stromlieferant und liefert den Direkt- und den Reststrom an die Mieter.
Hohenacker Solar bezieht den Reststrom von der Regionah Energie und speist den Überschussstrom ein.
In dieser Variante sind die HauseigentümerInnen auch EigentümerInnen der PV Anlage und verpachten diese an Hohenacker Solar.
Hohenacker Solar ist Anlagenbetreiber und liefert Direkt- und Reststrom an die Mieter.
Hohenacker Solar bezieht den Reststrom von der Regionah Energie und speist den Überschussstrom ins Netz ein.
Hohenacker Solar unterstützt bei der Planung und Umsetzung der PV-Anlage.
In dieser Variante liefern HauseigentümerInnen als AnlagenbetreiberInnen den Direktstrom an Hohenacker Solar und speisen den Überschussstrom ins Netz ein.
Hohenackder Solar bezieht den Reststrom von der Regionah Energie und beliefert die Bewohner mit Mieterstrom.
Hohenacker Solar unterstützt in allen Prozessen bei der Planung, Umsetzung und im Betrieb der PV Anlage.
In dieser Variante sind die HauseigentümerInnen sowohl Anlagenbetreiber als auch Stromlieferant und beliefern die BewohnerInnen mit Mieterstrom.
Die HauseigentümerInnen beziehen den Reststrom von der Regionah Energie und speisen den Überschussstrom ins Netz ein.
Hohenacker Solar unterstützt in allen Prozessen bei Planung, Umsetzung und Betrieb des Mieterstromprojekts.
Die möglichen Modelle und Aufgabenverteilung im Überblick
Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Aufgabenverteilung in einem Mieterstromprojekt abhängig von der Umsetzungsvariante. Insbesondere die Aufgaben der Strombelieferung sind sehr komplex und arbeitsintensiv.

Bauträger und WEG
Im Falle von Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es nicht nur einen, sondern mehrere Hauseigentümer. Dies macht den Entscheidungsprozess komplexer, da je nach Situation ein Beschluss mit einer Mehrheit von 75% (wenn das Projekt als Modernisierung eingestuft wird) oder sogar ein einstimmiger Beschluss der WEG benötigt wird (wenn das Projekt als bauliche Änderung gilt).
Da eine WEG nur teilrechtsfähig ist, kann diese nicht selbst Betreiberin einer PV Anlage werden. Ein Pachtvertrag ist hier die einzige Möglichkeit. Möchte die WEG, oder ein Teil davon, selbst in eine Anlage investieren (Variante 2, 3 und 4), muss eine GbR gegründet werden, die das Dach zur Nutzung von der WEG pachtet. Die GbR kann dann alle Bewohner mit Strom versorgen.
Alternativ kann das Dach natürlich auch direkt an Hohenacker Solar verpachtet werden.
Bei Neubauten kann das Mieterstromprojekt direkt Teil der Hausplanungen sein. Dies hat zahlreiche Vorteile, insbesondere kann die Zählertechnik und das Messkonzept direkt berücksichtigt werden. Die Projektkosten sind hier meist geringer als im Bestand und entsprechend ist der Mieterstromtarif für die Bewohner günstiger.
Außerdem lässt sich durch Mieterstrom die in Baden-Württemberg geltende PV-Pflicht umsetzen. Denn wer nach dem 1. Mai 2022 eine Baugenehmigung für ein neues Wohngebäude beantragt, muss auf dem Dach eine Photovoltaikanlage installieren lassen. Ab Januar 2023 greift diese Pflicht auch bei allen grundlegenden Dachsanierungen.
Ein weiterer Vorteil des Neubaus ist die frühe Einbindung der Bewohner: Die Erfahrung zeigt, dass es im Neubau deutlich einfacher ist, möglichst viele Bewohner davon zu überzeugen Mieterstrom, und damit den Strom vom eigenen Dach zu beziehen.
Speziell Bauträger haben mit der Umsetzung von Mieterstrom die Möglichkeit die Voraussetzungen für die Förderung durch die KfW zu erfüllen. So kann beispielsweise im Wohnungskaufvertrag bereits geregelt werden, dass das Dach zur Nutzung mit Photovoltaik verpachtet wird. Die neuen Eigentümer profitieren von einem nicht unerheblichen Kredit-Tilgungszuschuss durch die KfW und der Möglichkeit günstigen Strom vom eigenen Dach zu beziehen. Für die Bewilligung des Kredits ist es dabei unwichtig wer in die PV Anlage investiert.
Ein weiterer Vorteil: auch bisher wurde zur Erfüllung der KfW-Förderrichtlinien oft eine kleine Photovoltaikanlage installiert, für die extra eine GbR gegründet werden musste. Dieser aufwändige Schritt entfällt dann (bei Variante 1).
Sollte ein KfW-Effizienzhaus 40 plus angestrebt werden, so ist Mieterstrom sogar eine Voraussetzung zur Erfüllung der Förderauflagen. Denn dann kommen einige zusätzliche Anforderungen hinzu. Unter anderem muss die maximale Leistungsabgabe der PV Anlagen am Netzanschlusspunkt auf 60 % der installierten Leistung begrenzt werden. Das bedeutet, dass zu einem Zeitpunkt mit maximaler Sonneneinstrahlung 40% des erzeugten Stroms im Haus verbraucht oder aber abgeregelt werden müssen.