PV-Anlagen Ü20

Unsere Vision

Die Herausforderung unserer Zeit ist es, den Klimawandel abzuwenden. Dafür benötigen wir die Energiewende: weg von Kohle-, Öl- und Atomstrom, hin zu erneuerbaren Energien. Das gelingt nur, wenn Strom (und Wärme) in vielen kleinen dezentralen Anlagen erzeugt und regional verteilt wird.

Ausgeförderte PV-Anlagen, die bereits abgeschrieben und in einem guten technischen Zustand sind, können günstigen und sauberen Strom produzieren.

Welche Möglichkeiten bieten sich für Anlagenbetreiber?

Das EEG sieht neben der sogenannten Sonstigen Direktvermarktung, die allen Anlagentypen zur Verfügung steht, aktuell die Einspeisung an den Netzbetreiber als Möglichkeit für den Weiterbetrieb von PV-Anlagen vor. Darüber hinaus gibt es noch die Nulleinspeisung.

Folgende Tabelle gibt einen Überblick:

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Rück- und Neubau oder Weiterbetrieb?

Anlagenbetreiber von sogenannten „ausgeförderten Anlagen“ müssen sich grundsätzlich zwischen dem Weiterbetrieb ihrer PV Ü20 Anlage und einem Rück- und/oder Neubau entscheiden. Ob die Anlage fit ist für den Weiterbetrieb, kann am besten von einem Elektriker fachkundig bewertet werden.

Ein Rückbau ist vor allem dann ratsam, wenn der Anlagencheck hohe Kosten für eine Ertüchtigung der Altanlage ergibt. Ein Neubau kann aber auch sinnvoll sein, wenn bisher nur ein Teil des Daches belegt ist und anschließend eine deutlich größere Anlage realisiert werden kann.

Volleinspeisung oder Eigenverbrauch?

Beim Weiterbetrieb der post EEG-Anlage kann entweder der gesamte Strom ins Netz eingespeist, oder ein Teil des Stroms im Haus verbraucht werden. Die Volleinspeisung ist im Gegensatz zur Variante mit Eigenverbrauch meist ohne eine technische Umrüstung möglich. Dafür sind die Erlöse durch vermiedene Stromkosten bei der Variante mit Eigenverbrauch deutlich höher.

Soll ein Teil des Solarstroms im Haus selbst verbraucht werden (und ist dies bislang nicht der Fall), ist eine Umrüstung der Anlagentechnik nötig. Da die Umrüstung meist mit Kosten verbunden ist, ist sie besonders bei hohem Eigenverbrauchsanteil sinnvoll. In diesem Fall geht es also nicht so sehr um die Einnahmen beim Stromverkauf, sondern um vermiedene Stromkosten beim Strombezug. Daher lohnt es sich zu prüfen, an welchen Stellen der Eigenverbrauch erhöht werden kann. Das könnte zum Beispiel die Umstellung der Heiztechnik, ein Elektroauto, eine elektrische Warmwassererzeugung, oder ein Batteriespeicher sein.

Der überschüssige Strom kann dann entweder an den Netzbetreiber verkauft, über die sonstige Direktvermarktung an einen Direktvermarkter veräußert, oder aber abgeregelt werden (Nulleinspeisung).

Folgende Grafik gibt einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten für den Weiterbetrieb:

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Vergleich der Varianten anhand zweier Beispielberechnungen

Welche der vier Möglichkeiten ist nun die beste Wahl? Die folgenden Beispielrechnungen veranschaulichen die Wirtschaftlichkeit der verschiedenen Optionen für eine beispielhaft gewählte Anlagengröße von 30 kWp und 100 kWp. Die Varianten vergleichen immer mit einer Situation ohne PV-Anlage, sprich, wenn die Anlage zurück gebaut werden würde. Es werden also auch immer die durch die PV-Anlage gesparten Stromkosten beim Strombezug mit eingerechnet.

 

Beispielrechnung 30 kWp:

Bei der beispielhaft gewählten Anlage von 30 kWp wird ein jährlicher Haushaltsstromverbrauch von 10.000 kWh/a zugrunde gelegt. Für den optionalen Speicher wurde eine Kapazität von 15 kWh gewählt. Der angenommene Eigenverbrauchsanteil beträgt 12% ohne, bzw. 26% mit Speicher. Der angenommene Marktwert Solar liegt bei 4,6 Ct/kWh und die Netzstromkosten liegen bei 34,5 Ct/kWh (der Grundpreis ist nicht einkalkuliert, da er ohnehin immer anfällt). Die hier angenommenen Investitionskosten für die technische Umrüstung können sich im Einzelfall je nach Situation und Zustand der Anlage und des Zählerschranks sehr unterscheiden und lassen sich am besten durch einen Elektriker abschätzen. Es handelt sich immer um Netto-Preise.

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Der Vergleich der verschiedenen Varianten zeigt, dass bei einer Anlagengröße von 30 kWp die Sonstige Direktvermarktung, neben der Überschusseinspeisung an den Netzbetreiber, die attraktivste Wahl ist. Die Umrüstungskosten amortisieren sich schnell.

Varianten-Vergleich Wirtschaftlichkeit PVÜ20

Beispielrechnung 100 kWp:

Bei der beispielhaft gewählten Anlage von 100 kWp wird ein jährlicher Haushaltsstromverbrauch von 30.000 kWh/a zugrunde gelegt. Für den optionalen Speicher wurde eine Kapazität von 30 kWh gewählt. Der angenommene Eigenverbrauchsanteil beträgt 12% ohne, bzw. 23% mit Speicher. Der angenommene Marktwert Solar liegt bei 4,6 Ct/kWh und die Netzstromkosten liegen bei 34,5 Ct/kWh (der Grundpreis ist nicht einkalkuliert, da er ohnehin immer anfällt). Die hier angenommenen Investitionskosten für die technische Umrüstung können sich im Einzelfall je nach Situation und Zustand der Anlage und des Zählerschranks sehr unterscheiden und lassen sich am besten durch einen Elektriker abschätzen. Es handelt sich immer um Netto-Preise.

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Der Vergleich der verschiedenen Varianten zeigt, dass auch bei einer Anlagengröße von 100 kWp die Sonstige Direktvermarktung, neben der Überschusseinspeisung an den Netzbetreiber, die attraktivste Wahl ist. Die Umrüstungskosten amortisieren sich schnell.

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Die neue Messwelt

Durch den Einbau sogenannter „intelligenter Messsysteme“ (iMSys bzw. Smart Meter) können die Anforderungen an die sonstige Direktvermarktung (1/4 Stundenmessung und Fernsteuerbarkeit) erfüllt werden. Anlagenbetreibern können somit ohne den Einbau der meist teureren RLM-Zähler in die Direktvermarktung wechseln.

Dadurch wird sich zukünftig der Wechsel in die Direktvermarktung bei der Regionah Energie bereits auch für kleinere Anlagen sowie für Anlagen mit noch einigen Jahren EEG-Vergütung lohnen und zu Mehrerlösen gegenüber der herkömmlichen EEG-Vergütung führen.