THG-Quote - was ist das und wer profitiert davon?

Die THG-Quote (Treibhausgasminderungs-Quote) wurde eingeführt, um den Klimaschutz im Verkehrssektor voranzubringen. Wer CO2-Emissionen ausstößt, muss dafür zahlen. Und wer sie durch ein E-Auto senkt, kann seine CO2-Einsparungen verkaufen.

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Antrag erledigt? Den Rest übernehmen wir für Sie.

Ab jetzt können Sie sich entspannt zurücklehnen.

Ihre Daten werden von unserem Partner Wir kaufen deine THG.de geprüft und an das Umweltbundesamt übermittelt. Anschließend erhalten Sie die Auszahlung auf Ihr Konto. Die Bearbeitungszeit dauert in der Regel drei bis vier Monate.

Nutzen Sie Ihre Quote: Wenn Sie Ihre Quote nicht selbst verkaufen, tut dies die Bundesregierung und nimmt die Einnahmen in den Bundehaushalt mit auf. Verkaufen Sie Ihre THG Quote über die Regionah Energie und profitieren Sie selbst davon!

FAQ THG

Das Prinzip hinter der Quote ist einfach: Wer dreckige THG-Emissionen im Verkehr verursacht, wie beispielsweise Mineralölunternehmen, muss Emissionsrechte dafür erwerben. Wer Emissionen einspart - durch Elektromobilität -, kann seine Einsparungen verkaufen.
Seit 2015 gibt die THG-Quote den Mineralölunternehmen konkrete Höchswerte/Ziele für den erlaubten Austoß von Emissionen vor. Wer mehr ausstößt, muss sich Rechte dafür kaufen - oder Strafzahlungen in Kauf nehmen.

Die THG-Minderungsquote steigt von derzeit 6% im Jahr 2020 auf 25% im Jahr 2030. Emissionen werden also immer teurer und der Umstieg auf klimafreundliche Mobilität immer attraktiver.

Bisher war der Verkauf der eingesparten Emissionen nur Unternehmen oder dem Staat möglich. Seit Januar 2022 können auch Privatpersonen mit zugelassenem E-Fahrzeug (auch Motorräder und Roller aber keine Hybrid-Fahrzeuge) von der Quote profitieren, indem Sie ihre eingesparten Emissionen verkaufen.

Laden Sie im ersten Schritt ein Foto oder einen Scan von Ihrem Fahrzeugschein hoch (Zulassungsschein Teil I). Achten Sie bitte darauf, dass alles gut lesbar und vollständig ist.

Geben Sie im zweiten Schritt auf unserem Anmeldeportal Ihre persönlichen Daten ein: Name, E-Mail-Adresse und zur Überweisung der Prämie Ihre Bankverbindung. Wichtig: Es muss diejenige Person angemeldet werden, die auch im Fahrzeugschein als Fahrzeughalter*in eingetragen ist.

 Im letzten Schritt beauftragen Sie uns die Vermarktung Ihrer THG Quote zu übernehmen.

Ja, Sie müssen sich jedes Jahr erneut registrieren und den Fahrzeugschein hochladen. Aber keine Sorge, wir werden Sie daran erinnern.

Wichtig: Sie können Ihre THG Prämie nur einmal pro Kalenderjahr erhalten. Eine doppelte Vermarktung ist verboten und wird durch die Nachweisausstellung beim Bundesumweltamt sowie durch die Kontrollen beim Hauptzollamt geprüft.

Sie können die Registrierung bis zum 10. November des Antragsjahrs vornehmen.

Ja, über unser Anmeldeformular können auch mehrere E-Autos unkompliziert angemeldet werden.

Ja, Voraussetzung ist, dass Sie das Fahrzeug für mindestens einen Tag im entsprechenden Jahr besitzen.

Innerhalb von 12-14 Wochen nach Ihrer Registrierung erhalten Sie die Prämie direkt auf Ihr Bankkonto.

Warum dauert das so lange?

Nach Ablauf der Widerrufsfrist von zwei Wochen reichen wir Ihren Antrag beim Umweltbundesamt zur Prüfung ein. Die Prüfung dauert meist 10-12 Wochen. Anschließend wird Ihre Quote vermarktet und Sie erhalten Ihre Prämie.

Die eingesparten Emissionen Ihres E-Autos können wir jährlich für Sie beim Umweltbundesamt zertifizieren lassen. Sie bekommen also eine jährliche Auszahlung solange Sie Halter des E-Autos sind. Um das nachzuweisen, müssen Sie jährlich Ihren Fahrzeugschein bei uns hochladen. Die Höhe der Prämie richtet sich nach den dann geltenden wirtschaftlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Ausschlaggebend für die Steuerpflicht ist die Frage, ob es sich um ein Fahrzeug im Privat- oder im Betriebsvermögen handelt.

Privatvermögen: Der Erlös aus dem Verkauf der THG-Quote ist keiner Einkunftsart zuzuordnen. Erhaltene Zahlungen sind daher „privat“ und unterliegen nicht der Einkommensteuer.

Betriebsvermögen: Erhaltene Zahlungen sind Betriebseinnahmen und damit als Teil des Gewinns steuerpflichtig.

Dienstwagen: Bei der Überlassung eines betrieblichen Fahrzeugs an Arbeitnehmer*innen ist regelmäßig der*die Arbeitgeber*in der*die Fahrzeughalter*in. Die Prämie steht daher im Regelfall dem*der Arbeitgeber*in zu. Lohnsteuerliche Konsequenzen für den*die Arbeitnehmer*in ergeben sich dann nicht.


Diese Information ersetzt keine steuerliche Beratung. Bitte stimmen Sie sich bei weiteren Fragen mit Ihrem Steuerberater ab.

Quelle: www.bundesfinanzministerium.de

Ja, Sie können Ihren Leasing-Wagen bei uns anmelden, wenn Sie im Fahrzeugschein als Halter eingetragen sind.

Nein, es sind ausschließlich vollelektrische Fahrzeuge zugelassen.

Die THG-Prämie können nur Halter:innen von reinen Elektroautos für sich beanspruchen, egal ob das Fahrzeug geleast oder gekauft ist. Plug-in-Hybride sind im privaten und gewerblichen Laden von der THG-Quote ausgeklammert.

Folgende E-Fahrzeugklassen werden für die THG-Quote zugelassen. Die Prämienhöhe ist von der Fahrzeugklasse abhängig :

E-Autos (Fahrzeugklasse M1)
Sonstige zugelassene E-Fahrzeuge (Fahrzeugklasse L und Sonstige) 
E-Nutzfahrzeuge (Fahrzeugklasse N1): 1,5 fache Prämie
E-Busse (Fahrzeugklasse M3): 36 fache Prämie
Anhand des Fahrzeugscheins wird die Fahrzeugklasse automatisch ermittelt und der richtige Auszahlungsbetrag hinterlegt.

Ab 2024 werden ebenso die elektrischen Nutzfahrzeugklassen N2 und N3 antragsberechtigt sein:

E-Nutzfahrzeuge (Fahrzeugklasse N2): 10 fache Prämie
E-Nutzfahrzeuge (Fahrzeugklasse N3): 16 fache Prämie

Sie können auch Ihren Firmenwagen zum THG-Quotenhandel anmelden. Wichtig ist, dass der Antragssteller und die im Fahrzeugschein eingetragene Person / das eingetragene Unternehmen identisch sind. Geben Sie bei der Registrierung an, dass es sich um eine gewerbliche Nutzung handelt. Dann kann die Umsatzsteuer zusätzlich an Sie ausgezahlt werden.

Nein, bisher spielt das keine Rolle. Elektromobilität ist aber natürlich nur in Kombination mit Ökostrom ein wirklicher Vorteil fürs Klima.

Bis mindestens 2030 müssen die Mineralölunternehmen Ihre Emissionen zu einem immer höheren Anteil verringern bzw. ausgleichen: von 6% im Jahr 2020 auf 25% im Jahr 2030. Gleichzeitig sind ab 2023 Biokraftstoffe auf Basis von Palmöl verboten und die Menge von anderweitigen Biokraftstoffen wird begrenzt. Das setzt die Mineralölunternehmen zusätzlich unter Druck. Die Nachfrage nach THG-Quoten und somit auch die mögliche Prämie für E-Auto Besitzer wird daher vermutlich künftig steigen.

Der Anteil fossiler Energieträger im deutschen Strommix ist gestiegen und damit auch die für die THG-Quote 2023 herangezogenen Emissionen eines E-Fahrzeuges. Dadurch verringert sich der Erlöse je E-Fahrzeug für 2023 deutlich. 

Die Pauschalwerte für den jährlichen Ladestrom je Fahrzeugklasse wurden im Jahr 2023 hingegen nicht geändert.

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