Regionah Wärmestrom
Der Wärmestromtarif für rundum nachhaltige Wärme
Sie besitzen eine Wärmepumpe oder Speicherheizung? Dann wechseln Sie jetzt zu unserem natürlichen Wärmestromtarif aus 100% Ökostrom.
Rundum nachhaltig wird Ihre Wärmestromversorgung mit unserem Wärmestrom-Angebot: wir versorgen Sie mit grünem Strom aus Sonne, Wind, Wasser und Biomasse – natürlich aus Ihrer Region. Regionah Wärmestrom wird direkt vor Ihrer Haustüre durch Anlagen in Bürgerhand erzeugt und ohne Nutzung großer Stromtrassen zu Ihnen nach Hause geliefert.
Entscheiden Sie sich für eine Alternative zu Atom- sowie Kohlestrom und für nachhaltiges Heizen mit Strom aus der Region.
Der Regionah Wärmestrom ist ein spezieller Tarif für Wärmepumpen und Speicherheizungen. Um diesen Tarif nutzen zu können, müssen diese Geräte an einem separaten Zähler angeschlossen sein, der durch eine zusätzliche technische Komponente steuerbar ist (Regelungen nach §14a EnWG).
Der Tarif kann sowohl mit Ein- als auch mit Zweitarifzählern abgeschlossen werden. Wir berechnen kein separates Zweitarif-Produkt (HT/NT), preislich ergeben sich dadurch für Sie keine Nachteile.
Eine separate Messung für Wärmestrom lohnt sich in der Regel ab einem Jahresverbrauch von ca. 3000 kWh.
Wird Ihr Wärmestrom zusammen mit Ihrem Haushaltsstrom über einen gemeinsamen Zähler gemessen, wählen Sie hierfür unsere Regionah Strom- und Regionah Strom Plus-Tarife.
Unser Versprechen als Ihr Regiostrom-Anbieter
- transparent – von Bürgern für Bürger in der Region erzeugt
- nachhaltig – ausschließlich aus regenerativen Energiequellen
- sicher – sichere Energieversorgung durch eine Vielzahl dezentraler Anlagen
Ja, um vom günstigen Wärmestrom-Tarif profitieren zu können, benötigen Sie einen weiteren, separaten Zähler für unterbrechbare Lasten. Dabei ist der Bezug sowohl für Eintarifzähler als auch für Zweitarifzähler (HT/NT) möglich. Die Unterbrechbarkeit kann zum Beispiel durch einen Rundsteuerempfänger realisiert werden.
Sofern noch kein entsprechender Zähler installiert ist, müssen Sie die Installation bei einem Elektro-Fachbetrieb in Auftrag geben. Ist noch ein freier Platz im Zählerschrank vorhanden, kann dieser verwendet werden, andernfalls muss der Zählerschrank erweitert werden. Der Zähler wird vom Elektro-Fachbetrieb beim Netzbetreiber registriert. Erst dann können Sie einen separaten Tarif für Ihren Wärmestrom beziehen.
Ja, für den Einbau des Zählers entstehen Ihnen einmalige Kosten für den Elektro-Fachbetrieb und die Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber.
Die Höhe der Kosten für den Einbau des zusätzlichen Zählers hängt von den Gegebenheiten vor Ort ab. Sie erfahren diese durch eine Anfrage bei Ihrem Elektro-Fachbetrieb.
Die laufenden Kosten für den Betrieb der Messstelle sind über Ihren Tarif bei der Regionah Energie abgedeckt. Im Betrieb entstehen demnach neben den Kosten für den Tarif mit Grundgebühr und verbrauchsabhängigen Kosten keine zusätzlichen Kosten.
Die Installation eines separaten Zählers und der Bezug von Regionah Wärmestrom lohnt sich, wenn Sie einen Wärmestrombedarf von mehr als 3.000 kWh im Jahr haben.
Falls Sie weniger Wärmestrom benötigen, können Sie auch ohne separaten Tarif über Ihren Haushaltsstrom mit Regionah Strom Ihr Zuhause mit regionalem Ökostrom beheizen.
Ja, in diesem Fall können Sie den allgemeinen Regionah Strom-Tarif wählen.
Für steuerbare Lasten gelten geringere Abgaben und Gebühren. Diese Unterschiede, auch zwischen verschiedenen Verteilnetzbetreibern berücksichtigen wir in unseren Tarifen.
Nein. Nachtstromtarife kommen aus Zeiten nicht ausgelasteter Großkraftwerke, meist Kohlekraftwerke, die ihre Produktion in der Nacht nicht so stark abregeln konnten und dadurch die Energie nachts günstiger abgeben, um einen Verbrauchsanreiz zu schaffen. Mit dem Zubau Erneuerbarer-Energien-Anlagen hat sich diese Situation geändert.
Für Stromheizungen, deren Verbrauch nicht über einen separaten Zähler erfasst wird und die nicht zu bestimmten Zeiten Wärme produzieren und vorhalten können, gibt es keinen extra Wärmestrom Tarif. Sie können jedoch auch hierfür den Regionah Strom Haushaltsstrom beziehen.
Falls Sie im Besitz einer Wallbox und einer Wärmepumpe sind, die beide bereits die Voraussetzung zur Steuerbarkeit nach dem neuen § 14a EnWG erfüllen, dann ist es möglich den Verbrauch der Wärmepumpe und der Wallbox über denselben Zähler zu erfassen.
Falls diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, benötigen Sie jeweils einen separaten Zähler zur Erfassung des Lade- und des Wärmestroms.