Direktvermarktung

Werden Sie regionah Energieerzeuger

Ihr Strom für die Region

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Ihre Energieanlage liefert über die Direktvermarktung der Regionah Energie 100% regionalen Ökostom auf kürzestem Weg zu den Bürgern in der Region.

Was ist die regionale Direktvermarktung?

  • Die Direktvermarktung ist eine Alternative zur herkömmlichen Einspeisevergütung
  • Ein Wechsel ist für alle erneuerbare Energieanlagen (Sonne, Wind, Wasser und Biomasse) und für jede Anlagengröße, auch in Kombination mit Eigenverbrauch möglich
  • Der Stromverkauf erfolgt über einen Direktvermarktungsvertrag
  • Ja nach aktueller Lage an der Strombörse können durch die Direktvermarktung Mehrerlöse im Vergleich zur Standarteinspeisevergütung erzielt werden

Wie sind die Anforderungen für die Direktvermarktung?

  • 1/4h Messung und Bilanzierung der Energieeinspeisung
  • Fernabrufbarkeit der Ist-Einspeisung
  • Fernsteuerung der Anlagenproduktion

Bilden Sie mit uns ein Netzwerk aus Erzeugern und Verbrauchern in der Nachbarschaft.
Profitieren Sie von Mehrerlösen und bereiten Sie sich schon jetzt auf eine Lösung nach der EEG-Förderzeit vor.

Erfahren Sie mehr:

Unser Ziel ist es, den regionalen Energiebedarf bestmöglich aus regionalen Erzeugungsanlagen zu decken.

Über die Direktvermarktung werden Sie Teil der Regionah Energiegemeinschaft. Sie erzeugen Strom für Ihre Region. Wir kaufen den Strom aus Ihrer Erzeugungsanlage auf, um ihn an Ihren Nachbarn, Freunde oder aber Gewerbetreibende in Ihrer Nachbargemeinde zu einem fairen Preis zu verkaufen.

Als Direktvermarktung bezeichnet man den Verkauf von Strom aus erneuerbaren Energiequellen (Sonne, Wind, Wasser oder Biomasse) an der Strombörse. Diese Vermarktungsform ist seit 2012 mit dem Marktprämienmodell als Alternative zur Standarteinspeisevergütung möglich. Bisher haben Sie die Vergütung für den von Ihnen erzeugten und ins öffentliche Stromnetz eingespeisten Strom von Ihrem Netzbetreiber erhalten. Im Rahmen der Direktvermarktung speisen Sie weiterhin Ihren erzeugten Strom in das öffentliche Stromnetz ein, die Vergütung des Marktwerts übernimmt nun Ihr Direktvermarkter. Ihre bestehende oder geplante Erzeugungsanlage wird mit Hilfe von Steuerungs- und Messmodulen ausgestattet, sodass die Übertragung Ihrer Einspeisedaten in Echtzeit stattfinden kann. Der Direktvermarkter kauft Ihnen Ihren Strom ab und bringt Ihren erzeugten Grünstrom an die Börse.

Die Anlagengröße sowie der Zeitpunkt der Inbetriebnahme beeinflusst, ob Ihre Anlage verpflichtend oder freiwillig direktvermarktet wird. Eine verpflichtende Direktvermarktung gilt für Anlagen ab 100kW, die nach dem 01.01.2016 bzw. für Anlagen ab 500kW, die nach dem 01.08.2014 in Betrieb genommen wurden.

Bei der freiwilligen Direktvermarktung entscheiden Sie, ob Sie Ihren eingespeisten Strom nach dem Vergütungsmodell der festen Einspeisevergütung oder der Direktvermarktung verkaufen wollen. Der Wechsel in die freiwillige Direktvermarktung ist für Sie risikofrei. Sie können monatlich zur Direktvermarktung wechseln und auch wieder zur Einspeisevergütung zurückkehren.

Im Falle der verpflichtenden Direktvermarktung haben Sie diese Wahl nicht. Egal, ob Sie sich freiwillig entscheiden oder verpflichtet sind, die Vergütung aus der Direktvermarktung ist die nach Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) maximal mögliche Vergütung für Ihren Solarstrom.

Sie liefern Ihren Strom an die Regionah Energie und diese zahlt Ihnen dafür den zu diesem Zeitpunkt gültigen Börsenpreis (stundenscharf EPEX SPOT). Liegt der Marktwert (Mittelwert der Börsenpreise über einen Monat) unter der festen EEG-Vergütung wird die Differenz durch die Marktprämie ausgeglichen. Diese erhalten Sie vom Netzbetreiber und sie wird bei der freiwilligen Direktvermarktung um die Managementprämie erhöht. Die Marktwerte können Sie unter auf der Website Netztransparenz einsehen. Liegt der Marktwert über der festen EEG-Vergütung (anzulegender Wert) erhalten Sie die Börsenerlöse, aber keine Markt- oder Managementprämie. Der monatliche Mittelwert Ihrer Erlöse aus den stündlichen Börsenpreisen kann vom monatlichen Marktwert abweichen.

Als Direktvermarkter kümmern wir uns um den Verkauf Ihres Stroms. Dafür berechnen wir ein monatliches Dienstleistungsentgelt und je nach Vertragsmodell auch Vermarktungskosten.

Im Rahmen der Direktvermarktung über das Marktprämienmodell, erhalten Sie, im Gegensatz zur herkömmlichen Einspeisevergütung, also jeden Monat zwei Abrechnungen:

-        Die Marktprämie wird (ggf. inklusive der Managementprämie) von Ihrem Verteilnetzbetreiber an Sie ausbezahlt. Dieser Anteil wird ohne Umsatzsteuer ausgewiesen, da es sich unter steuerlichen Gesichtspunkten um einen Zuschuss handelt.

-        Die Börsenerlöse abzgl. des Dienstleistungsentgelts und der Vermarktungskosten für die Direktvermarktung werden von der Regionah Energie GmbH überwiesen. Der Marktwert wird mit Umsatzsteuer ausbezahlt und variiert monatlich.

Seit 01.10.2021 ist der Redispatch 2.0 in Kraft. Damit sind erstmals auch Erneuerbare-Energien-Anlagen mit einer installierten Leistung ab 100 kWp verpflichtet, am Redispatch teilzunehmen und damit zur Stabilisierung des deutschen Stromnetzes beizutragen.

Mit dem Redispatch 2.0 ergeben sich auch für Anlagenbetreibende neue Verpflichtungen. Als Ihr Direktvermarkter bieten wir Ihnen an, diese neuen Pflichten für Sie ohne zusätzliche Kosten zu übernehmen.

Die Leistungen des Redispatch können wir allerdings nur im Rahmen der Direktvermarktung abdecken. Eine reine Erfüllung der Redispatch-Pflichten bieten wir nicht an. Hierzu können Sie sich auf der Seite des BDEW informieren.

Erfahren Sie in unseren FAQs, welche Pflichten das sind und wie wir Sie als Ihr Direktvermarkter unterstützen.

Wir unterstützen Sie aktiv beim Wechsel in die Direktvermarktung:

  • Wir betreuen und beraten Sie bei der Technische Umrüstung Ihrer Anlage um alle Anforderungen für die Direktvermarktung zu erfüllen.
  • Wir übernehmen für Sie sämtliche Prozesse und Kommunikationen mit dem Netzbetreiber zur Ummeldung Ihrer Anlage in die Direktvermarktung.
  • Basierend auf Wettervorhersagen erstellen wir die notwendigen täglichen Erzeugungsprognosen und kommunizieren diese an die verantwortlichen Netzbetreiber.
  • Wir kümmern ums um die Vermarktung des eingespeisten Stroms an der Börse.
  • Wir melden die Anlagen zum Direktvermarktungsstart fristgerecht beim zuständigen Netzbetreiber ab und in den eigenen Bilanzkreis um.

 

Schritt 1:
Gemeinsam klären wir die Voraussetzungen Ihrer Anlage für die Direktvermarkung (Anlagengröße, technische Ausstattung, Bestandsanlage/Neuanlage, Messkonzept und Messstelle). Dies erfolgt in der Regel über Ihren Installateur oder direkt im Austausch mit der Regionah Energie.

 
Schritt 2:
Sie schließen den Vertrag zur Direktvermarktung mit uns ab. Wichtig: Erst nach Vertragsabschluss können wir weitere Schritte zur An- bzw. Ummeldung Ihrer Anlage in die Wege leiten!

 
Schritt 3:
Nach Umsetzung der technischen Voraussetzungen für die Direktvermarktung (z.B. Zählerinstallation), erfolgt ein Test der Fernsteuerbarkeit mit abschließender Dokumentation. Wir reichen die erforderlichen Nachweise beim Netzbetreiber ein.

 
Schritt 4:
Wir kümmern uns um die Anmeldungen und Zuordnung der Anlage bei Ihrem örtlichen Netzbetreiber.

 
Schritt 5:
Ihre Anlage wird über die Regionah Energie vermarktet. Sie erzeugen Strom und versorgen mit Ihrer überschüssigen Energie die Region.