Ihr Strom für die Region

Sie betreiben eine erneuerbare Energieanlage und möchten unkompliziert in die Direktvermarktung wechseln?

Bei uns profitieren Sie von Mehrerlösen, haben bereits eine Vergütungsform für die Zeit nach der EEG-Förderung an der Hand und sind von Anfang an kompetent begleitet.

Ein Wechsel in die Direktvermarktung ist für alle erneuerbare Energieanlagen (Sonne, Wind, Wasser und Biomasse) und für jede Anlagengröße, auch in Kombination mit Eigenverbrauch möglich.

Das Besondere bei uns: Ihr Strom bleibt über den regionahen Bilanzkreis in der Region und liefert über die Direktvermarktung der Regionah Energie 100% regionalen Ökostom auf kürzestem Weg zu den Menschen in der Region.

Wir sind Ihr kompetenter Partner

beim Wechsel in die Direktvermarktung

  • Betreuuung und Beratung für die technische Umrüstung Ihrer Anlage, um alle Anforderungen für die Direktvermarktung zu erfüllen.
  • Übernahme sämtlicher Prozesse und Kommunikationen mit dem Netzbetreiber zur Ummeldung Ihrer Anlage in die Direktvermarktung.
  • Fristgerechte Ummeldung Ihrer Anlage in den eigenen Bilanzkreis beim zuständigen Netzbetreiber.

im laufenden Vetragsverhältnis

  • Vermarktung Ihres eingespeisten Stroms an der Börse.
  • Persönlicher Ansprechpartner & transparenter Service mit monatlichen Reports zu allen Vermarktungskosten.
  • Erstellung täglicher Erzeugungsprognosen basierend auf den Wettervorhersagen und deren Kommunikation an die verantwortlichen Netzbetreiber.

FAQ Direktvermarktung

Die Direktvermarktung ist eine Alternative zur Standardvergütung für erneuerbare Energieanlagen. Anstelle einer pauschalen Einspeisevergütung wird der erzeugte Strom über einen Direktvermarkter (Regionah Energie) zu den jeweils aktuellen Preisen an der Börse verkauft. Je nach aktuellen Strompreisen können so Mehrerlöse im Vergleich zur klassischen Einspeisevergütung erzielt werden.

  • 1/4h Messung der Energieeinspeisung
  • Fernabrufbarkeit der Ist-Einspeisung
  • Fernsteuerung der Anlagenproduktion

Schritt 1:
Sie fordern hier ein Direktvermarktungs-Angebot von uns an.
Ob Ihre Anlage die Voraussetzungen für die Direktvermarkung erfüllt (Anlagengröße, technische Ausstattung, Bestandsanlage/Neuanlage, Messkonzept und Messstelle), erfahren Sie in der Regel über Ihren Installateur oder - sollten Sie weitere Fragen dazu haben - im Austausch mit der Regionah Energie.

 
Schritt 2:
Unser Angebot hat Sie überzeugt - dann erhalten Sie von uns Ihre persönlichen Login-Daten für den Vertragsabschuss. Loggen sich damit hier ein und schließen Sie den Vertrag ab.
Wichtig: Erst nach Vertragsabschluss können wir weitere Schritte zur An- bzw. Ummeldung Ihrer Anlage in die Wege leiten!

 
Schritt 3:
Nachdem Sie alle technischen Voraussetzungen für die Direktvermarktung (z.B. Zählerinstallation) umgesetzt haben, erfolgt durch uns ein Test der Fernsteuerbarkeit mit abschließender Dokumentation. Wir reichen die erforderlichen Nachweise beim Netzbetreiber ein.

 
Schritt 4:
Wir kümmern uns um die Anmeldungen und Zuordnung der Anlage bei Ihrem örtlichen Netzbetreiber.

 
Schritt 5:
Ihre Anlage wird über die Regionah Energie vermarktet. Sie erzeugen Strom und versorgen mit Ihrer überschüssigen Energie die Region.

 

 

Sie liefern Ihren Strom an die Regionah Energie und diese zahlt Ihnen dafür den zu diesem Zeitpunkt gültigen Börsenpreis (stundenscharf EPEX SPOT). Liegt der Marktwert (Mittelwert der Börsenpreise über einen Monat) unter der festen EEG-Vergütung wird die Differenz durch die Marktprämie ausgeglichen. Diese erhalten Sie vom Netzbetreiber und sie wird bei der freiwilligen Direktvermarktung um die Managementprämie erhöht. Die Marktwerte können Sie  auf der Website Netztransparenz einsehen. Liegt der Marktwert über der festen EEG-Vergütung (anzulegender Wert) erhalten Sie die Börsenerlöse, aber keine Markt- oder Managementprämie. Der monatliche Mittelwert Ihrer Erlöse aus den stündlichen Börsenpreisen kann vom monatlichen Marktwert abweichen.

Als Direktvermarkter kümmern wir uns um den Verkauf Ihres Stroms. Dafür berechnen wir ein monatliches Dienstleistungsentgelt und je nach Vertragsmodell auch Vermarktungskosten.

Im Rahmen der Direktvermarktung über das Marktprämienmodell, erhalten Sie, im Gegensatz zur herkömmlichen Einspeisevergütung, also jeden Monat zwei Abrechnungen:

- Die Marktprämie wird (ggf. inklusive der Managementprämie) von Ihrem Verteilnetzbetreiber an Sie ausbezahlt. Dieser Anteil wird ohne Umsatzsteuer ausgewiesen, da es sich unter steuerlichen Gesichtspunkten um einen Zuschuss handelt.
- Die Börsenerlöse abzgl. des Dienstleistungsentgelts und der Vermarktungskosten für die Direktvermarktung werden von der Regionah Energie GmbH überwiesen. Der Marktwert wird mit Umsatzsteuer ausbezahlt und variiert monatlich.

 

Ausfallvergütung  (Auch: Einspeisevergütung in Ausnahmefällen)

Die Ausfallvergütung kann dann in Anspruch genommen werden, wenn die Fernsteuerbarkeit nicht fristgerecht eingerichtet oder die Direktvermarktung kurzfristig nicht umsetzbar ist.

- Ein Wechsel in die Ausfallvergütung muss dem Netzbetreiber bis zum fünftletzten Werktag des Vormonats mitgeteilt werden. Ohne Meldung keine Vergütung.
- Die Höhe der Vergütung sind 80 % des anzulegenden Wertes.
- Die Ausfallvergütung ist befristet auf maximal drei aufeinanderfolgende Kalendermonate und auf maximal sechs Kalendermonate im Jahr


Die Einspeisevergütung in Ausnahmefällen ist als Notlösung konzipiert und eignet sich nicht als langfristiges Vermarktungsmodell.

Die Direktvermarktung ist seit 2012 mit dem Marktprämienmodell als Alternative zur Standardeinspeisevergütung der Netzbetreiber möglich. Im Rahmen der Direktvermarktung speisen Sie weiterhin Ihren erzeugten Strom in das öffentliche Stromnetz ein, die Vergütung des Marktwerts übernimmt nun aber Ihr Direktvermarkter. Ihre bestehende oder geplante Erzeugungsanlage muss mit Steuerungs- und Messmodulen ausgestattet sein, sodass die Übertragung Ihrer Einspeisedaten in Echtzeit stattfinden kann.

Die Anlagengröße sowie der Zeitpunkt der Inbetriebnahme beeinflusst, ob Ihre Anlage verpflichtend oder freiwillig direktvermarktet wird. Eine verpflichtende Direktvermarktung gilt für Anlagen ab 100kW, die nach dem 01.01.2016 bzw. für Anlagen ab 500kW, die nach dem 01.08.2014 in Betrieb genommen wurden.

Bei der freiwilligen Direktvermarktung entscheiden Sie, ob Sie Ihren eingespeisten Strom nach dem Vergütungsmodell der festen Einspeisevergütung oder der Direktvermarktung verkaufen wollen. Der Wechsel in die freiwillige Direktvermarktung ist für Sie risikofrei. Sie können monatlich zur Direktvermarktung wechseln und auch wieder zur Einspeisevergütung zurückkehren.

Im Falle der verpflichtenden Direktvermarktung haben Sie diese Wahl nicht.

Egal, ob Sie sich freiwillig entscheiden oder verpflichtet sind, die Vergütung aus der Direktvermarktung ist die nach Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) maximal mögliche Vergütung für Ihren Solarstrom.

- Anschluss an das öffentliche Netz

Wer: Anlagenbetreiber, Installateur

Sobald die Planung abgeschlossen ist, melden Sie / Ihr Installateur die Anlage im Kundenportal Ihres Netzbetreibers an. Die darauf vom Netzbetreiber durchgeführte Netzverträglichkeitsprüfung dauert in der Regel 6-8 Wochen.

Benötigte Unterlagen und Informationen:

Lageplan der Anlage
Ein maßstabsgerechter Lageplan kann im Geoportal BW erstellt werden.
Anlagenleistung und Messkonzept
Hierzu berät Sie Ihr Installateur oder Ihr Planungsbüro.
 

Gleichzeitig folgt die Mitteilung der Veräußerungsform an den Netzbetreiber (EEG-Vergütung, Direktvermarktung oder unentgeltl. Abnahme)

Wer: Anlagenbetreiber oder Installateur
Wann: 1 Monat vor Veräußerungsbeginn
Wo: Bei Ihrem Netzbetreiber
Sanktionierung bei Nichterfüllung: Ja. 10 € pro kWp install. Leistung und Kalendermonat

Es muss ein voller Kalendermonat zwischen Anfrage und erstmaliger Veräußerung zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme liegen. Bei Unterschreitung der einmonatigen Frist, erhebt Netzbetreiber eine Strafgebühr in Höhe von 10 € pro kWp install. Leistung.

- Die Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR)

Wer: Anlagenbetreiber oder Installateur
Wann: innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme
Wo: Marktstammdatenregister (https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR)
Sanktionierung bei Nichterfüllung: Ja. 10 € pro kWp install. Leistung und Kalendermonat

- Der Nachweis über Fernsteuerbarkeit (FST)

Wer: Anlagenbetreiber stößt den Prozess an. Testung übernimmt Regionah Energie. Anschließend versendet Regionah Energie den Nachweis zur Fernsteuerbarkeit an den Netzbetreiber.

Sanktionierung bei Nichterfüllung: Ja. 10 € pro kWp install. Leistung und Kalendermonat. Bei entsprechendem Nachweis reduziert sich der Betrag rückwirkend auf 2 € ab dem Einbau.

Für Bestandsanlagen muss beim Wechsel des Direktvermarkters der Nachweis über Fernsteuerbarkeit (FST) erneut beim VNB erbracht werden.
Für Neuanlagen muss der Nachweis über die FST beim VNB bis zum Ende des auf die Inbetriebnahme folgenden Kalendermonats erbracht werden.