Häufig gestellte Fragen

Fragen zur Regionah Energie

Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, regionale Energieerzeuger und Kunden in der Region zusammenzubringen. Wir beziehen unseren Strom durch direkte Lieferverträge von Erzeugern aus der Region, liefern ihn wieder direkt an Endkunden vor Ort und bilden so ein autarkes regionales Netzwerk.

Wir beziehen unseren Strom von erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen aus der Region. Mit den Betreibern der Anlagen haben wir Direktvermarktungsverträge. So kommt dieser Strom auf dem kürzesten Weg zu Ihnen nach Hause. Wir sorgen für einen Ausgleich von Erzeugung sowie Verbrauch und stellen dies transparent auf unserer Homepage dar.

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Wir sind immer bestrebt, einen breiten Mix an regenerativen Erzeugungsanlagen in unserem Portfolio zu haben. Wenn die Sonne nicht scheint oder kein Wind weht, können Wasserkraft- oder Biomasseanlagen die Versorgung übernehmen. Sollte zeitweise die Situation eintreten, dass zu wenig Strom in der Region erzeugt wird, beziehen wir den Strom über ein Netzwerk aus etwas weiter entfernten erneuerbaren Energieanlagen in Deutschland.

Überschüssiger Strom aus der Regionah Gemeinschaft geht an Kunden aus anderen Regional-Strom-Netzwerken in Deutschland. Sollte auch hier kein Bedarf sein, wird er über die Strombörse zentral vermarktet.

Sie können die Energieerzeuger Ihres Regionah Stroms jederzeit hier einsehen. Dort werden die einzelnen Energieerzeuger mit Ihren Anlagen vorgestellt. Unser Ziel ist es möglichst aus allen Gemeinden unserer Region Erzeugungsanlagen aufzunehmen, sodass wir alle Kunden mit Strom aus der Nachbarschaft versorgen können. 
 

Wir beziehen unseren Strom direkt von Energieerzeugern aus der Region. Dieser Strom ist zu 100 % Ökostrom, wie Sie der Stromkennzeichnung der Regionah Energie entnehmen können.

Aus Ihrer Steckdose wird immer ein Strommix, also ein Mix aus allen Energieanlagen, die ins öffentliche Stromnetz einspeisen, kommen. Wenn nach und nach die konventionelle Energieerzeugung durch Erneuerbare Energieanlagen ersetzt wird, steigt der Ökostromanteil im Netz.

Ja, mit unserem Regionah Strom Plus Tarif!

Sie erhalten dabei unseren klassischen Ökostrom-Tarif und unterstützen zusätzlich Aktionen und Projekte in Ihrer Region. Gemeinsam unterstützen wir Energiebildungprojekte an Schulen, Baumpflanzaktionen oder Vereine und Initiativen, die sich für eine nachhaltige Entwicklung in der Region einsetzen. Überzeugen Sie sich hier von unseren Förderprojekten. 

Fragen zum Wechsel

Alle, die einen auf ihren Namen laufenden Zähler haben, unabhängig davon, ob sie in einer Mietwohnung oder im eigenen Haus wohnen. Der Vermieter muss nicht informiert werden.

Bei einer Strompreiserhöhung seitens Ihres bisherigen Anbieters haben Sie für einen begrenzten Zeitraum ein Sonderkündigungsrecht.

Um dieses Recht in Anspruch zu nehmen, müssen Sie Ihren Vertag schriftlich kündigen. Laden Sie hierzu unser Musterschreiben herunter und senden Sie es ausgefüllt per E-Mail, Fax oder Post an Ihren bisherigen Anbieter. Sobald Sie eine Kündigungsbestätigung erhalten haben, können Sie in 2 Minuten zu einem unserer Stromtarife wechseln.

Schnell und bequem online: Direkt über unseren Tarifrechner die Konditionen berechnen und über den Button „Weiter zum Vertragsabschluss“ Ihre Vertragsrelevanten Daten erfassen.

·        Persönliche Daten erfassen

·        Zählerdaten eingeben

·        Bankdaten hinterlegen und

·        abschicken

Nein, das ist nicht notwendig, sofern der Zähler auf Ihren Namen läuft. Sollten Sie jedoch Ihre Stromrechnung indirekt über den Vermieter begleichen, dann sollten Sie sich mit ihm in Verbindung setzen.

Unser Stromprodukt ist regional begrenzt. Sollten Sie nach Ihrer Postleitzahl-Eingabe auf unserer Homepage außerhalb des Versorgungsgebiets liegen, so können Sie sich jedoch jederzeit an uns persönlich wenden. Wir werden dann eine Lösung für Sie finden – wir freuen uns auf Sie!

Nein, es muss technisch nichts angepasst werden, da Ihr Stromzähler der Gleiche bleibt.

Wir übernehmen die Kommunikation mit Ihrem jetzigen Stromanbieter. Wenn Sie sich für einen Regionah Tarif entscheiden, können Sie sich nach Tarifabschluss entspannt zurücklehnen - wir kümmern uns um alles Weitere und übernehmen Ihre Kündigung beim bisherigen Anbieter.

Keinesfalls!

Sie werden jederzeit Strom zur Verfügung haben, da eine unterbrechungsfreie Versorgung in Deutschland gesetzlich garantiert ist. Ihr örtlicher Grundversorger ist immer verpflichtet, auch kurzfristig ohne Vertrag, Sie mit Strom zu versorgen.

Fragen zu den Tarifen und Preisen

Nein, der Wechsel zur Regionah Energie verursacht keine zusätzlichen Kosten.

Ihr Strompreis setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen: 29 % sind staatliche Steuern, Umlagen und Abgaben. Dazu kommen Entgelte für die Nutzung der Stromnetze in Höhe von 19%. Die Kosten für Strombeschaffung und Vertrieb machen 52 % aus.

Strompreiszusammensetzung

Ja, es gibt eine Preisgarantie!

Wir geben Ihnen ein Jahr Preisgarantie, vorbehaltlich der Preisbestandteile, die wir als Regionah Energie nicht beeinflussen können. Dazu gehören die staatlichen Steuern, Abgaben und Umlagen sowie die Netznutzungsentgelte.

Nein, es ist keine Vorkasse erforderlich.

Sie erteilen der Regionah Energie ein SEPA-Lastschriftmandat, wodurch Ihr berechneter montlicher Abschlag und Ihre Jahresabschlussrechnung jeweils beglichen werden.

Unser allgemeiner Regionah Strom Tarif setzt sich aus einem monatlichen Grundpreis und einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis zusammen. Je nach Postleitzahlgebiet bzw. Netzgebiet können die Preise hier variieren. In unserem Tarifrechner können Sie ganz bequem den für Ihre Postleitzahl gültigen Preis berechnen.

Das liegt an den unterschiedlichen Netznutzungsentgelten der örtlichen Netzbetreiber. Diese sind für nahezu jedes Postleitzahlgebiet verschieden.

In folgender Grafik sehen Sie die verschiedenen Netzbetreiber und deren Gebiete.

Fragen zum Vertrag

Sie haben eine vertragliche Erstlaufzeit von 12 Monaten, die sich automatisch verlängert. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt ab Ende der Erstlaufzeit 4 Wochen.

Es gilt das gesetzliche Widerrufsrecht für online abgeschlossene Verträge von 14 Tagen.

Nein. Wenn Sie sich für einen Regionah Tarif entscheiden, können Sie sich nach Tarifabschluss entspannt zurücklehnen - wir kümmern uns um alles Weitere und übernehmen Ihre Kündigung beim bisherigen Anbieter.

Nach etwa sechs Wochen kann es schon losgehen. Der genaue Zeitpunkt hängt von Ihrer bisherigen Belieferung ab. Sobald wir einen genaueren Termin für den Wechsel von Ihrem bisherigen Anbieter haben, werden wir Sie umgehend benachrichtigen.

Sie können mit einer Frist von 4 Wochen auf das Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Lassen Sie uns hierzu schriftlich Ihre Kündigung zukommen. Gerne können Sie auch Ihren Kündigungsgrund angeben, damit wir uns stetig verbessern können.

Fragen zur Rechnung

Nach Beendigung Ihrer Belieferung durch Ihren bisherigen Anbieter wird dieser Ihnen eine Endabrechnung erstellen und zusenden. Danach hat er Ihnen gegenüber keine Ansprüche mehr.

Ja, es werden monatlich Abschläge fällig.

Die Abschläge werden zum ersten Werktag im Monat fällig und per Lastschrifteinzug zu diesem Zeitpunkt von Ihrem Konto abgebucht.

Einmal im Jahr erhalten Sie von der Regionah Energie eine detaillierte Stromrechnung auf Basis Ihres tatsächlichen Verbrauches. Der Zeitpunkt der jährlichen Stromrechnung wird vom zuständigen Netzbetreiber bestimmt. Nach Übermittlung Ihres Verbrauchs durch den Netzbetreiber erstellt die Regionah Energie eine Jahresabrechnung unter Berücksichtigung der bis dahin gezahlten Abschläge und sendet Ihnen diese per Mail zu.

Ihre bereits erhaltenen Rechunungen können Sie jederzeit in Ihrem persönlichen Bereich im Kundenportal einsehen (über Login Kundenportal, links oben auf unserer Webseite). 

Zum Kundenportal und Ihrem persönlichen Bereich gelangen Sie durch einen Klick auf „Login Kundenportal“ - zu finden auf unserer Webseite ganz oben links. (Sie sehen nichts? Scrollen Sie wieder ganz nach oben, dann erscheint der Link zum Kundenportal)

Mit Ihrem Benutzernamen (die bei Vertragsabschluss von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse) und Ihrem Passwort loggen Sie sich ein.

Sollten Sie ihr Passwort nicht mehr zur Hand haben, können Sie durch einen Klick auf „Passwort vergessen?“ ein neues Passwort anfordern. 

Fragen bei einem Wohnungswechsel

Etwa 6 Wochen vor dem Umzug sollten Sie den Wechsel in die Wege leiten, damit alles reibungslos funktioniert. Wir benötigen dazu den Namen des Vormieters und die Zählernummer Ihres Zählers in der neuen Wohnung. Wir klären dann mit dem Stromnetzbetreiber Ihres neuen Wohnortes rechtzeitig alles ab, damit die Belieferung in Ihrer neuen Wohnung durch Regionah Strom erfolgen kann.

Selbstverständlich haben Sie auch nach dem Umzug noch die Möglichkeit, Kunde der Regionah Energie zu werden. In den ersten 3 Monaten nach Einzug ist das in aller Regel auch nachträglich kein Problem.

Danach besteht allerdings die Gefahr, dass Ihr neuer Netzbetreiber auf eine Erstbindungsfrist von einem Jahr beharrt. Beim Neubezug gelten Bestimmungen, die noch aus dem Jahr 1979 stammen und Sie mit dem ersten Lichteinschalten in Ihrer neuen Wohnung automatisch zum Vertragspartner des dortigen Netzbetreibers machen. Diese Bestimmungen sehen eine Anfangslaufzeit von einem Jahr vor. Allerdings machen die Netzbetreiber in vielen Fällen von diesem Recht keinen Gebrauch. Sie können dann wie gewohnt mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende zur Regionah Energie wechseln.

Fragen zu Zähler und Störungen

Die Aufforderung zur Ablesung des Stromzählers erfolgt weiterhin über den Stromnetzbetreiber. Ihren Zählerstand übermitteln Sie zunächst an den Stromnetzbetreiber und dieser teilt ihn uns anschließend mit. Auf dieser Basis erstellen wir dann Ihre Jahresabrechnung.
Das gilt sowohl für die erste Abfrage des Zählerstandes bei Neukundenverträgen als auch für die turnusmäßige Ablesung bei Bestandskunden.

Der Stromnetzbetreiber vor Ort. Er erhält für die Netznutzung von uns die sogenannten "Netznutzungsentgelte". Deshalb ist auch er weiterhin dafür verantwortlich, das Netz instand zu halten und Störungen sofort zu beheben.

Die Abmeldung und der Ausbau eines Zählers muss beim zuständigen Verteilnetzbetreiber angemeldet und systemtechnisch bearbeitet werden.

Ein zugelassener Installateur muss in diesem Fall den Ausbauprozess durchführen und im Anschluss den Zählerausbauschein an den zuständigen Netzbetreiber/Messstellenbetreiber weiterleiten.

Erst dann kann die Zählstelle komplett abgemeldet werden. Bis der Ausbau systemtechnisch bearbeitet wird, können zum Teil Monate vergehen.

Sobald der Prozess abgeschlossen ist, werden wir vom zuständigen Netzbetreiber über die Anlagenstilllegung informiert, die Ausbauzählerstände werden uns übermittelt.

Der Vertag bei der Regionah Energie endet damit automatisch. Eine Kündigung ist im Fall einer Zählerstilllegung nicht nötig. Sollten Sie schon früher keinen oder nur einen sehr geringen Stromverbrauch an der abzumeldenden Messstelle haben, können wir Ihre Abschlagszahlungen auf ein Minimum reduzieren. Kommen Sie auf uns zu.

Die Aufforderung zur Ablesung des Stromzählers erfolgt über Ihren Stromnetzbetreiber. Nach Erhalt der Aufforderung übermitteln Sie dem Netzbetreiber Ihren aktuellen Zählerstand.

Über das Kundenportal der Regionah Energie ist keine Übermittlung möglich.

Fragen zur eigenen Solarstromanlage

Der Netzbetreiber vor Ort. Strombezug und Stromeinspeisung sind absolut unabhängig voneinander. Beziehen können Sie Ihren Strom von einem Stromlieferanten Ihrer Wahl; zur Vergütung Ihres Solarstroms ist dagegen der Netzbetreiber vor Ort gesetzlich verpflichtet.

Selbstverständlich kann jede regenerative Erzeugungsanlage in unserem Versorgungsgebiet Strom an uns liefern. Damit Sie über die Regionah Energie Strom an Ihre Nachbarn, Freunde, Verwandte oder Kinder in anderen Gemeinden liefern können,müssen Sie lediglich Regionah Erzeuger werden. Hier können Sie sich gerne informieren.

Unsere Adresse

Regionah Energie GmbH
Brunnenbergstr. 27
89597 Munderkingen

Telefon 07393 820958-0
Mobil    0179 2676575
E-Mail info@regionah-energie.de