Regionah RLM-Spot-Tarif
Mit dem RLM-Spot-Tarif wird Strom genau dann abgerechnet, wenn er verbraucht wird. Grundlage ist Ihr individueller Lastgang, der den Energiebezug viertelstundengenau abbildet. So entsteht eine transparente und nachvollziehbare Stromversorgung, die sich an Ihrem tatsächlichen Verbrauch orientiert.
Der RLM-Spot-Tarif richtet sich an Abnahmestellen mit registrierender Lastgangmessung.
(RLM), wie sie typischerweise bei größeren Verbrauchern, z. B. in Gewerbe oder Landwirtschaft, eingesetzt wird. Der Stromverbrauch wird viertelstundengenau erfasst.
Die Stromkosten orientieren sich unmittelbar am Preisniveau der Strombörse (EPEX SPOT SE) zum jeweiligen Verbrauchszeitpunkt. Dadurch entsteht eine transparente Preisbildung und die Möglichkeit, von günstigen Marktphasen zu profitieren. Durch eine gezielte Verlagerung von Verbräuchen in Zeiten niedriger Preise können zusätzliche Einsparpotenziale genutzt werden.
Die Tarifstruktur besteht aus einem festen Grundpreis, einem variablen Anteil sowie den tatsächlichen Stromkosten auf Basis der Börsenpreise. Netzentgelte und Messstellenbetrieb werden wie üblich weitergegeben.
Mit dem Regionah RLM-Spot-Tarif beziehen Sie 100 % zertifizierten Ökostrom nach OK-Power-Plus-Standard.
Für ein individuelles Angebot auf Basis Ihres Lastgangs nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.
Unser Versprechen als Ihr Regiostrom-Anbieter
- transparent – von Bürgern für Bürger in der Region erzeugt
- nachhaltig – ausschließlich aus regenerativen Energiequellen
- sicher – sichere Energieversorgung durch eine Vielzahl dezentraler Anlagen
Häufige Fragen
Ein RLM-Zähler (registrierende Lastgangmessung) erfasst den Stromverbrauch viertelstundengenau. Auf dieser Basis wird beim RLM-Tarif der tatsächliche Verbrauch zeitgenau abgerechnet – orientiert am Preisniveau der Strombörse zum jeweiligen Zeitpunkt.
Ein RLM-Zähler ist in der Regel ab einem Jahresverbrauch von etwa 100.000 kWh oder bei hoher Leistungsaufnahme verpflichtend. Unabhängig davon kann er auch freiwillig genutzt werden, wenn die technischen Voraussetzungen erfüllt sind.
Voraussetzung ist ein installierter RLM-Zähler mit entsprechender Datenübertragung. Dieser wird üblicherweise durch den zuständigen Messstellenbetreiber bereitgestellt und betrieben.
Die Abrechnung erfolgt monatlich. Die Verbrauchsdaten des Vormonats werden rund um den 15. des Folgemonats abgerechnet.
Die Erstvertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Danach kann der Vertrag mit einer Frist von 12 Wochen gekündigt werden.
Neben dem Energieverbrauch spielt auch die maximale bezogene Leistung eine Rolle, da diese Einfluss auf die Netzentgelte hat. Eine gleichmäßige Lastverteilung kann helfen, Kosten zu optimieren.
Ja, die erfassten Lastgangdaten können, ebenso wie ihre Rechnungen, über unser Online-Portal eingesehen werden.